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Ziel der Prüfung und Bezeichnung
des Abschlusses
Ziel
der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Betriebswirt
(IHK) / zur Geprüften Betriebswirtin (IHK) und damit die Befähigung, mit der
erforderlichen unter-nehmerischen Handlungskompetenz, unter Berücksichtigung
der ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimension eines nachhaltigen
Wirtschaftens, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für
betriebswirtschaftliche Problemstellungen der Unternehmen, insbesondere im
Kontext der Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs entwickeln zu können.
Hierzu gehört insbesondere die Wahrnehmung von nachfolgenden Aufgaben:
Gliederung der Prüfung und
Studieninhalte
Gliederung der Prüfung und Studieninhalte
Prüfung gliedert sich
in die Prüfungsteile:
o
Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse,
o
Führung und Management im Unternehmen,
o
Projektarbeit und projektbezogenes Fachgespräch.
Der
Prüfungsteil „Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse“
gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:
1.
Marketing-Management
1.1.
Analyse der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines Unternehmens
1.2.
Formulierung eines strategischen und operativen Zielprogramms
1.3.
Formulierung zielgerichteter Marketingstrategien
1.4.
Auswahl geeigneter Marketingaktivitäten und deren Umsetzung
1.5.
Bestimmung geeigneter Kontrollverfahren
2.
Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens
2.1.
Das Steuersystem in seiner Bedeutung für das Unternehmen,
2.2.
Zielorientierter Einsatz der Instrumente der Bilanzanalyse,
2.3.
Unterstützung der Unternehmensziele durch Bilanz- und Steuerpolitik,
2.4.
internationaler Rechnungslegungsvorschriften
3.
Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens,
3.1.
Gestaltung des Controllings als Instrument der Unternehmensführung,
3.2.
Aufbau eines kennzahlengesteuerten Managementinformationssystems,
3.3.
Steuerung der Beschaffung von Mitteln im Finanzprozess,
3.4.
Lenkung der Mittelverwendung im Unternehmen.
4.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung,
4.1.
Haftungstatbestände für Unternehmen und die Unternehmensleitung,
4.2.
Vertragstypen und deren Gestaltung,
4.3.
nationale und internationale Ansätze des Wettbewerbsrechts,
4.4.
Arbeitsrecht und dessen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen,
4.5.
Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf nationales Recht.
5.
Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen.
5.1.
Auswirkungen makroökonomischer Aspekte globalisierter Märkte auf
die Unternehmenspolitik,
5.2.
Aufbau- und Realisierung von Außenwirtschaftsbeziehungen,
5.3.
Steuerung der außenwirtschaftlichen Transaktionen in verschiedenen
Währungsgebieten,
5.4.
Abwicklung des internationalen Warenverkehrs unter Berücksichtigung
unter
schiedlicher
Wirtschaftskulturen und rechtlicher Rahmenbedingungen.
Der
Prüfungsteil „Führung und Management im Unternehmen“ umfasst
die
Handlungsbereiche:
1.
Unternehmensführung
1.1.
Gestaltung der Strategiefindung, -umsetzung und -controlling,
1.2.
Entwicklung und Umsetzung von Zielsystemen im Unternehmen,
1.3.
Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Planung,
1.4.
Management einer kundenorientierten Qualitätspolitik,
1.5.
Management einer nachhaltigen, umweltorientierten Ökologiepolitik.
2.
Unternehmensorganisation und Projektmanagement
2.1.
Organisation als strategischer Erfolgsfaktor des Unternehmens,
2.2.
Gestaltung einer integrativen Organisationsentwicklung,
2.3.
Wirtschaftliche Nutzung der Informations- und Kommunikationstechniken,
2.4.
Festlegung der Organisationsformen von Projekten,
2.5.
Planung, Steuerung und Kontrolle von Projekten
3.
Personalmanagement
3.1.
Bestimmung der Vorgaben für die quantitative und qualitative
Personalplanung des Unternehmens,
3.2.
Situationsgerechte Auswahl der Formen der Personalbeschaffung,
3.3.
Planung, Steuerung und Controlling der Personalentwicklung im Unternehmen
Der Prüfungsteil „Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch“ gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:
1.
Projektarbeit
In
einer fachübergreifenden Projektarbeit sollen die Prüfungsteilnehmer
nachweisen, dass sie eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis
erfassen, darstellen, beurteilen und lösen können. Die Themenstellung kann
alle genannten Prüfungsanforderungen umfassen. Sie soll die betriebliche Praxis
der Prüfungsteilnehmer berücksichtigen.
Das Thema der Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss gestellt und soll Vorschläge der Prüfungsteilnehmer berücksichtigen. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang der Arbeit begrenzen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.
2.
Projektarbeitsbezogenes Fachgespräch
Ausgehend
von der Projektarbeit gemäß Absatz 2 sollen die Prüfungsteilnehmer in einem
projektarbeitsbezogenen Fachgespräch nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihr
Berufswissen in unternehmenstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen
im Sinne der Unternehmenspolitik zu erarbeiten. Das projektarbeitsbezogene
Fachgespräch soll in der Regel mindestens 30 Minuten dauern. Die Präsentationszeit
soll dabei 15 Minuten nicht überschreiten.
Änderungen vorbehalten
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